Im Rahmen des Projektes "Sichere Veranstaltungen" empiehlt die Polizeidirektion Waldshut-Tiengen sowie der Landkreis Waldshut-Tiengen:
Sicherheits- und Ordnungsdienst
Ein Muss für jede Abendveranstaltung mit entsprechend jungem Publikum zur Gewährleistung der Sicherheit des Festbetriebs.
Einlasskontrollen / Jugendschutz
Durch den Veranstalter müssen an der Veranstaltung geeignete Einlasskontrollen gewährleistet werden. Auf die Überwachung des Jugendschutzes muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Aus polizeilicher Sicht hat sich hierbei der Einsatz von gewerblichen Sicherheitsdiensten bewährt.
Kontrollen im Außenbereich
Vermeidung von Störungen im Umfeld von Veranstaltungen. Frühzeitiges Erkennen von Konfliktsituationen. Gewährleistung der Garantenpflicht des Veranstalters gegenüber seinen Festbesuchern.
Unterbindung „Trink-Tourismus“
Verfall des Eintritts bei Verlassen des Festgeländes zur Vermeidung des unkontrollierten Konsums mitgebrachter
Alkoholika.
Gewährleistung einer geräumten Veranstaltungsörtlichkeit
Mit Beginn der Sperrzeit, muss die Veranstaltungsörtlichkeit geräumt sein. Dies sollte einhergehen mit einem Ende des Getränkeausschanks in angemessenem Zeitraum (Empfehlung 30 Minuten) vor der Sperrzeit. Um Konflikte bei Eintritt der Sperrzeit zu verhindern, sollten Veranstalter ihre Veranstaltung ausklingen lassen (Licht an, Musiklautstärke verringern).
Kontaktaufnahme des Veranstalters am Veranstaltungstag mit der Polizei
Aktueller Informationsaustausch sowie Überprüfung der telefonischen Erreichbarkeiten werden hierdurch gewährleistet.
Frühzeitige Veranstaltungsanmeldung
Möglichkeit einer Rücksprache mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle und dem Ordnungsamt Ihrer Kommune. Gemeinsame Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes.
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